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Die kirchliche TrauungIst ein Paar nur kirchlich verheiratet, hat das keinerlei Folgen für den steuerlichen oder rechtlichen Status der Partner. Kirchlich zu heiraten hat also keine Auswirkung unter anderem auf das Erbrecht oder den Steuerfreibetrag. Wie in vielen anderen Ländern ist in Deutschland die kirchliche Trauung nur von kirchenrechtlicher Relevanz. Nach der katholischen Auffassung ist sie jedoch die einzig wichtige Eheschließung, in der evangelischen Kirche wird die kirchliche Trauung eher als Segnung der vorherigen Eheschließung betrachtet. Für eine kirchliche Trauung gelten bestimmte Voraussetzungen:
In der Regel führen die trauenden Geistlichen auch mindestens ein vorbereitendes Gespräch mit dem Brautpaar. Dabei erklären sie auch, welche Unterlagen das Paar vorlegen muss, bevor es kirchlich heiraten darf. Im Rahmen dieser Gespräche können Sie auch die gewünschten Lieder für die Trauung aussuchen und bestimmen, wofür die Kollekte verwendet werden soll. Eine Trauung im Freien ist nur in den allerseltensten Fällen möglich, da die Trauung immer auch ein Gottesdienst ist, an dem die Gemeinde teilnehmen können soll. Manche aufgeschlossenen Pfarrer trauen Brautpaare aber auch gern an Seeufern oder auf Bergwiesen. Kirchliche Trauungen finden üblicherweise am Samstag statt, aber nach Absprache mit dem Pfarrer sind auch Trauungen unter der Woche möglich. |